Last Updated on August 30, 2026 by pg@petergamma.org

Geregelt in Artikel 181b des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB).
Dieser bestraft «beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen» einer Person, wenn es dazu führt, dass deren Lebensgestaltungsfreiheit erheblich beeinträchtigt wird. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, wobei ein Strafantrag durch das Opfer erforderlich ist.
Damit Sie sich gegen Stalking wehren können, stehen folgende rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Strafanzeige erstatten
– Betroffene können auf Basis von Artikel 181b StGB Strafanzeige gegen die Stalkerin oder den Stalker erstatten. Dies ist unabhängig von den Mitteln des Stalkings möglich.
- Die Polizei kann daraufhin Schutzmassnahmen anordnen, z. B.:
- Kontaktverbot
– Rayonverbot (Verbote, bestimmte Orte zu betreten),
– Wegweisung aus der Wohnung oder dem Haus,
– Gewahrsamnahme für maximal 24 Stunden.
Wichtig: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach der letzten Stalking-Handlung eingereicht werden.
2. Zivilrechtliche Klage
- Neben einer Strafanzeige können Opfer von Stalking auch zivilrechtlich gegen die Stalkerin oder den Stalker vorgehen.
- Zum Schutz der eigenen Persönlichkeit kann ein Verfahren angestrengt werden, das Gerichtsauflagen wie etwa ein Kontakt- oder Rayonverbot zur Folge hat.
- Dies dient dazu, weitere Belästigungen zu verhindern.
3. Präventive Massnahmen
- Dokumentation: Führen Sie ein Stalking-Tagebuch, um die Belästigungen mit Datum, Uhrzeit und aufgetretenen Situationen zu dokumentieren.
- Beweissicherung: Speichern Sie Nachrichten, E-Mails oder andere Beweise und bewahren Sie Geschenke oder andere Indizien auf.
- Beratung: Ziehen Sie spezialisierte Beratungsstellen oder Anwältinnen und Anwälte hinzu, um weitere Unterstützung zu erhalten.
5. Kommunikation - Ziehen Sie klare Grenzen, indem Sie dem Stalker einmalig und unmissverständlich erklären, dass kein Kontakt gewünscht wird. Idealerweise geschieht dies im Beisein von Zeugen.
- Ignorieren Sie danach jegliche weitere Kontaktversuche konsequent.
Betroffene von Stalking haben somit sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Instrumente zur Hand, um sich zur Wehr zu setzen und ihre Sicherheit wiederzuerlangen. Sind Sie in einer akuten Gefährdungssituation, sollten Sie sofort die Polizei kontaktieren.
Für eine persönliche und vertiefte Beratung zu Ihrer Situation stehen Ihnen die Fachexpertinnen und -experten vom Beobachter-Beratungszentrum gerne zur Verfügung.