Last Updated on March 24, 2026 by pg@petergamma.org
Es gibt Leute, die sobald man mit ihnen ein Gespräch anfängt, sich Dinge notieren, und die ihrem Anwalt schicken. Und ich persönlich finde es sehr problematisch, wenn man Dinge protokolliert, sie dem Anwalt schickt, und dann sofort dem anderen sagt, was er zu tun hätte, und auch sofort zur Polizei geht. Oder zum Beispiel aus dem Archiv der Anwaltsvorlagen sofort sich eine heraussucht, um mit dem Gesprächspartner einen Konflikt anzugangne.
Es werden auch oft Dinge aus dem Zusammenhang gerissen, und sinc Anwälte nicht bekannt dafür Kartenhäuser aufzubauen? Und dann kann es bei Schreibtischtätern die keine klärenden Gespräche führen wollen nicht dazu kommen, dass sie sagen: «er hat diesen Satz gesagt, also musst er jetzt das». Und führt ein solches Vorgehen nicht zu Irritation und Befremdung? Und am Schluss gehen Leute noch auf die Polizei deswegen?
Ist es nicht problematisch, wenn man wegen jemand auf die Polizei geht, ohne darüber ein Gespräch mit ihm geführt zu haben? Sind das Personen die meinen die Polizei müsse alles machen? Oder sind das Verwalter von dubiosen Geldern, die sofort alles der Polizei melden? Schliesslich sind sie ja Anwälte, und kennen die Gesetze.
Aber gibt es nicht auch Anwälte, die auf die Polizei gehen und keine Belege dafür haben was sie behaupten? Und wenn dann die Polizei auch nichts findet, dann wird daraus ein Verfahren welches nicht offiziell eröffnet wurde.
Und kommt es dann nicht bei polizeilichen Einvernahmen wenn man so vorgeht zu Aussageverweigerungen, oder zu Konflikten die Aussage gegen Aussage stehen, und auf diesem Weg nicht weiter kommen? Also was liegt dann näher als diese Person auszuschnüffeln, um die Wahrheit zu finden?
Nach meinen eigenen Erfahrungen übergibt die Polizei Verfahren welche nicht offiziell eröffnet wurden gegen jemand polizeilichen Arbeitseinsätzen. Diese sollten dann diese Verfahren weiterziehen. Wie hier beschrieben zeigen diese polizeilichen Arbeitseinsatzpolizisten in der Regel nicht an, sondern sie fordern nur heraus. Und oft verschwindet dann das, worüber ein Konfikt, ein Widerspruch oder eine Unklarheit bestand.
Ein Beispiel für ein Verfahren welches nicht offiziell eröffnet wurde gegen mich ist, ob ich vor vielen Jahren in einer Zugfahrt von Luzern nach Zürich einem Fahrgast ein Feuerzeug entwendet hätte oder nicht. In dieser Zugsfahrt nahm ich das Feuerzeug eines anderen Fahrgastes, und zündete mir damit eine Zigarette an, und dann legte ich dieses Feuerzeug wieder hin.
Handelte es sich bei dem was ich tat um einen Diebstahl oder nicht? Nein, sicher nicht. Denn ich habe das Feuerzeug des anderen Gastes ja nicht eingesteckt.
Aber ging der andere Fahrgast auf die Polizei und schilderte den Vorfall? Behauptete er ich hätte ihm sein Feuerzeug gestohlen, und meldete das der Polizei? Zudem wusste dieser Fahrgast ja nicht wer ich bin, und hatte auch keine Beweise und Zeugen dafür, dass ich sein Feuerzeug gestohlen habe, was ich auch nicht tat.
Also wurde daraus ein Verfahren welches gegen meine Person nicht offiziell eröffnet wurde. Und das Verfahren ist immer noch hängig. Und nun werde ich regelmässig in der Stadt Zürich daran erinnert. Regelmässig wenn ich aufs Tram gehe, zünden sich dort Fahrgäste eine Zigarette an, um an dieses Verfahren welches nicht offiziell eröffnet wurde zu erinnern. Aber das bringt den Fall auch nicht weiter. Denn ich werde nicht auf die Polizei gehen, und ich verweigere alle weiteren Aussagen betreffend des Ereignisses mit dem Feuerzeugs und dem Fahrgast, welches vor langer Zeit stattfand..
Also wird das Verfahren welches nicht offiziell eröffnet wurde gegen meine Person wegen Enteignung eines Feuerzeugs wohl nie abgeschlossen werden.
Kürzlich fragte mich ein Mann am Goldbrunnenplatz: «Meister, hast du eine Zigarette?». Und ich antwortete ihm «Nein», denn ich bin jetzt Nichtraucher. Aber die Zigarettenanzünder lassen mich einfach nicht in Ruhe. Und sind das was sie tun nicht alles negative auf meine Person zielende Handlungen, und somit Verletzungen meiner Persönlicheit? Falls ja, sollte eine Beschwerde bei der Polizei nicht reichen, um sie zum Verschwinden zu bringen?