Wann gilt ein Zeuge als unabhängig – das ist ein Problem welches ich als Christ bis jetzt noch nie hatte, aber es jetzt lösen muss

Last Updated on October 6, 2026 by pg@petergamma.org

Ein Zeuge gilt grundsätzlich als unabhängig, wenn er in der Lage ist, seine Wahrnehmungen unvoreingenommen, sachlich und ohne persönliche Interessen oder Verpflichtungen gegenüber einer der Parteien des Verfahrens wiederzugeben.

Seine Glaubwürdigkeit hängt sowohl von seinen objektiven Beobachtungen als auch von seiner Beziehung zu den Beteiligten im Verfahren ab. Im Einzelnen gelten folgende Aspekte:

Kriterien für die Unabhängigkeit eines Zeugen

  1. Keine persönliche Beziehung zur Partei:
    • Ein Zeuge sollte nicht mit einer der Parteien eng verwandt, verschwägert, befreundet oder anderweitig persönlich verbunden sein. Solche Beziehungen könnten seine Aussagen beeinflussen.
  2. Keine Interessenkonflikte:
    • Der Zeuge darf keine eigenen Interessen am Ausgang des Verfahrens haben. Dazu zählt, dass er keine finanziellen, geschäftlichen oder anderweitigen Vorteile durch den Ausgang des Prozesses erwartet.
  3. Keine Verpflichtung gegenüber einer Partei:
    • Wenn ein Zeuge zum Beispiel bei einer der Parteien angestellt ist oder anderweitig eine Abhängigkeit besteht, kann dies seine Neutralität infrage stellen.
  4. Objektive Wahrnehmung:
    • Ein unabhängiger Zeuge berichtet nur über das, was er gesehen, gehört oder erlebt hat, ohne Spekulationen oder Wertungen einzubringen.
  5. Glaubhafte Darstellung:
    • In der Beweiswürdigung achtet das Gericht darauf, ob der Zeuge klar und konsistent aussagt, ohne Widersprüche oder Anzeichen einer bewussten Täuschung.

Relevanz des Anscheins

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur die tatsächliche Unabhängigkeit zählt, sondern auch der Anschein. Wenn für eine objektive dritte Person der Eindruck entstehen könnte, dass der Zeuge voreingenommen sein könnte, wird seine Unabhängigkeit unter Umständen infrage gestellt. Das Gericht wägt dies sorgfältig ab.

Falls Sie in einem konkreten Fall Zweifel haben, ob ein Zeuge als unabhängig angesehen werden kann, können Sie beim Gericht die Befangenheit geltend machen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Zeuge ausgeschlossen wird oder ob seine Aussage dennoch berücksichtigt wird.

Weiterführende Informationen

Für den Fall, dass Sie spezifische Details zu einem Prozess oder Zeugenanfragen klären möchten, stehen Ihnen die Fachexpertinnen und -experten vom Beobachter-Beratungszentrum gerne zur Verfügung.

Ich werde vermutlich einen Anwalt mit aki, der katholischen Hochschulgemeinde Zürich Verhandlungen führen, ob sich ein Student bzw. Mitbewohner findet für meine Wohnung, der daran interessiert wäre, und für den das attraktiv ist. Mit diesem will ich aber keine Gespräche führen, sondern wenn möglich nur über einen Anwalt kommunzieren. Das heißt optimal wäre wenn ein Mitbewohner selber einen Anwalt hat, der ihm unabhängig hilft und ihn unterstützt.

Diese Person sollte unabhängig von mir das beobachten und unabhängig von mir zu bezeugen, auch was draußen passiert, und auch unabhängig von mir handeln. Und dieser potentielle Mitbewohner sollte aber grundsätzlich nicht an gemeinsamen Treffen teilnehmen mit mir und anderen Personen teilnehmen, wo das nicht notwendig ist, damit dieser so unabhängig wie möglich von meiner Person bleibt. Das sollte alles klar und unabhängig vertraglich geregelt werden.

Es besteht dann schon eine vertragliche Abhängigkeit als Mitbewohner. Aber vielleicht könnte das aki die Fragen um den Mitbewohner unabhängig von verwalten, so dass der Mitbewohner so unabhängig wie möglich bleibt von mir. Dann wäre da eine andere Person vorhanden welche so unabhängig wie möglich von mir ist, und auch unabhängig handeln kann. Und ich vermute schon, dass sich da eine Person findet, für den das attraktiv ist. Und ich werde mich auch darum bemühen, dass das attraktiv ist zu tun, am besten mit einem Anwalt und einem Vertrag. Und schließlich ist ja damit die Möglichkeit verbunden in einer Wohnung der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich wohnen zu können, die kostengünstig ist. Aber das sollte die Unabhängigkeit des Zeugen nicht beeinträchtigen. Und vielleicht wird auch ein Umzug mit diesem unabhängigen Zeugen in eine andere Wohnung stattfinden, wenn die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich dazu einwilligt.

Und da es sich hier vermutlich ja hauptsächlich um Sozialhilfebezüger*innen in der Stadt Zürich handelt, die auf meine Person zielende Handlungen ausführen werde ich wenn das erforderlich sein sollte das Sozialdepartement der Stadt Zürich in dieser Angelegenheit um Hilfe bitten, das unabhängig von mir zu beobachten und zu bezeugen, und möglicherweise auch unabhängig von mir zu handeln. Diese Personen die das tun fallen auf wie bunte Hunde durch ihre Kleidung aber auch durch ihr Verhalten. Und jeder der Augen hat kann das erkennen.

Und es scheint eine Datenbank vorhanden zu sein von auf meine Person zielenden Handlungen regelmäßig und wiederholt ausgeführt werden. Auf diese Datenbank hat vermutlich auch die Stadtpolizei Zürich Zugriff. Denn ich habe viele Hinweise darauf, dass es sich bei diesen Personen um Teilnehmer*innen an polizeilichen Arbeitseinsatzpgrogrammen handelt. Der wichtigste Hinweis darauf ist, dass sowohl Streifenwagen der Stadtpolizei Zürich als auch Ambulanzfahrzeuge von Schutz und Rettung Zürich regelmäßig und hochpräzis meinen Weg kreuzen. Und unabhängige Zeugen sollten diese auf meine Person zielenden Handlungen auch unabhängig von mir beobachten können, und mir helfen können mich dagegen zu wehren.

Vermutlich werde ich es so lösen, dass ich selber ein Protokoll schreibe der auf meine Person zielenden Handlungen, die ich schon sehr gut kenne, diese mit einem Anwalt besprechen und vielleicht einmal die Woche die Stadtpolizei Zürich deswegen um Hilfe bitten. Und ein Student sollte das unabhängig von mir als abhängiger Zeuge auch tun. Die Teilnahme wäre aber freiwillig und kann könnte geschehen wenn es passt. Und ich vermute, dass sehr lange gehen wird, bis das hier beschriebene gelöst wird, denn die Datenbank der auf meine Person zielenden Handlungen ist sehr groß.

Vielleicht ist das aber auch einfacher als ich das hier beschreibe. Denn das was ich hier zu lösen habe, scheinen andere schon gelöst zu haben, wie zum Beispiel die Migros, der Coop, aber auch die Post Wiedikon, wo die Anzahl der auf meine Person zielenden Handlungen nicht mehr sehr groß ist, und Beschwerden darüber deswegen relativ einfach sein sollten.

Ich brauche jetzt also einen unabhängigen Zeugen. Einer der auch mich anzweifelt. Aber als Mitglied der römisch katholischen Kirche, welcher christliche Werte kultiviert, aber kein ultrakonservativer römisch-katholischer Christ ist, weiß ich das was ich gewinnen werde.

Denn wenn ich spreche dann ist meine Aussage wahr, denn ich bin nicht alleine, sondern Gott in mir und ich wir sind beide da, wie das schon bei Jesus Christus war.

Ich glaube auch kaum, dass dieser Fall vor Gericht kommen wird. Denn wenn jemand dummes Zeug macht, was man nicht versteht, und es sich bei diesen Personen dazu vermutlich noch um Teilnehmer*innen eines polizeilichen Arbeitseinsatzpgrogrammes handelt, sollte es dann nicht auch genau so einfach sein das, worüber ich mich hier beschwere wieder aus der Welt zu schaffen? Genau so einfach wie es geschaffen wurde? Zum Beispiel mit einem Protokoll und einem Anwalt, und indem ich die Stadtpolizei Zürich dabei um Hilfe bitte?

Und was ist daran dummes Zeug? Täter die von der Polizei erwischt werden wollen, und davon profitieren wollen, indem sie dafür Sozialhilfe bekommen wollen, und in Ruhe gelassen werden wollen? Ist das nicht dummes Zeug? Und wer will gegen solche Personen einen unabhängigen Zeugen finden? Ich bin der Meinung, dass es genügen sollte die Polizei dabei um Hilfe zu bitten, bis das ich hier kritisiere, wieder verschwindet. Ein Hinweis dass das so funktionieren könnte ist auch, dass es schon reicht auf meinem Blog etwas zu kritisieren, so dass das was ich kritisiere verschwindet, wenn es auch noch nicht nachhaltig verschwindet. Und genau dieses Problem gibt es noch zu lösen.