Gruppenstalking in der Stadt Zürich durch die TeilnehmerInnen an polizeilichen Arbeitseinsatzprogrammen – wie kann man sich dagegen wehren?

Last Updated on September 8, 2026 by pg@petergamma.org

Stalking ist in der Schweiz seit Anfang 2026 ein eigener Straftatbestand:

Im Gesetzestext heisst es: «Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Aber wissen die einzelnen Teilnehmer nicht, dass sie Teil sind einer Gruppe sind dieGruppenstalking betreibt? Ein Psychotherapeut trägt bei Konsultation keine Schuhe. Das ist außergewöhnlich, aber keine Straftat. Aber wenn er das in einer Gruppe von Personen macht die eine Smartphone App verwendet schon. Strafbar macht sich derjenige welche alle Daten hat, das tut, das weiss, und das auch ausführt.

Und sind das nicht die polizeilichen Arbeitseinsatzprogramme? Haben sie eine Software entwickelt, mit der strafbare Handlungen ausgeführt werden? Haben sie diese Software in der Gemeinschaft entwickelt, und sie führen mit dieser Software srafbare Handlungen aus. Ist das strafbare die Software welche sie in der Gemeinschaft entwickelt hat und mit der sie strafbare Handlungen ausführen?

Denn das Resulat dieser Gruppe ist folgendes: Ich sitze in einem Zimmer meiner Wohnung, und kann mich nicht mehr bewegen, ohne dass auf meine Person Handlungen ausgelöst werden. Diese Personen die das tun , sind ja über eine App miteinander verbunden und handeln so. Sind das Gruppenstalker?

Im Gesetzestext über Stalking heiß es:

«Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Ich werde von dieser Gruppe von Personen auf eine Art und Weise beharrlich verfolgt, die geeignet ist meine seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken. Weil sobald ich mich in meiner Wohnung bewege auf meine Person zielende Handlungen ausgelöst werden. Und was ist das anderes als meine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken?

Und das kann auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Der Tessiner Bäcker Francesco der Stalker nahm mit seiner Smarphone App auf wie ich im Nachbar zimmer mit einem Teekocher Tee kochte. Und dann dann führte er auf meine Person zielende Handlungen aus, dass er sobald er etwas von mir hörte, den Teekocher startete und damit eine auf meine Person zielende Handlung ausführte. Und was ist das anderers als Gruppenstalking mit einer Smartphone App in der Gemeinschaft, wenn der über eine Smarphone App mit anderen Mitgliedern verbunden ist, welche auch auf meine Person zielende Handlungen ausführt?

Wenn es so einfach ist eine neue Stalking Handlung einzuführen, wie ich das am Beispiel des Teekochers erkärt habe, sollte das dann nicht genau so einfach sein, dass diese Stalking Handlung wieder zum Verschwinden zu bringen, wenn ich mich darüber beschwere?

Wer hat all diese Daten und weiss dass das wahr ist? Die polizeilchen Arbeitseinatzprogramme als eine Gemeinschaft, aber auch die Stadtpolizei Zürich? Und sollten die polizeilichen Arbeitseinsatzprogramme genau wie die Stadtpolizei Zürich nicht auf einfache Art und Weise Hilfe anbieten wie man Stalking Handlungen die so einfach eingeführt werden wie am Beispiel des Teekochers erkärt wrude wieder zum Verschwinden bringen?