Gruppenstalking in der Stadt Zürich durch die TeilnehmerInnen an polizeilichen Arbeitseinsatzprogrammen – wie kann man sich dagegen wehren?

Stalking ist in der Schweiz seit Anfang 2026 ein eigener Straftatbestand: Im Gesetzestext heisst es: «Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Aber wissen die einzelnen Teilnehmer nicht, dass sie Teil sind …