Sexuelle Handlungen sind in der Schweiz nicht strafbar, wenn die jüngere Person unter 16 ist, der Altersunterschied zwischen den Beteiligten aber drei Jahre oder weniger beträgt. Die ältere Person trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Grenze. Aber geht es hier nicht um eine polizeiliche Ermittlung bei der ich das Objekt bin? Und konnte sich …