Es besteht eine kollektive Verantwortung bei Gruppenstalking. Wenn mehrere Personen eine andere Person belästigen, handelt es sich unter Umständen um eine Form der gemeinschaftlichen Nachstellung (z. B. durch organisiertes Cyberstalking oder koordinierte physische Nachstellungen). In diesem Fall kann der Opferperson nicht nur eine einzelne Person gegenüberstehen, sondern mehrere Personen können rechtlich gemeinsam für das gleiche Verhalten verantwortlich …