Bereinigung von Akten bei der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich & bei der Kantonspolizei Zürich – für mich persönlich eine lebenslange Aufgabe & Pflicht

Last Updated on October 17, 2026 by pg@petergamma.org

Und zwar eine lebenslange Aufgabe und Pflicht um mich vor Aussagen von Mitgliedern der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich und auch vor Aussagen von Polizisten der Kantonspolizei Zürich die auf diesen Akten basieren zu schützen, die mich irritierten, verletzten und falsch waren.

Wie verärgert ich war nach einer Akteneinsicht bei der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich habe ich hier ja beschrieben:

Und auch dass ich den Mieterverband der Stadt Zürich wo ich Mitglied bin in dieser Angelegenheit um Hilfe bitten werde.

Nicht viel besser ist es mit Akteneinsichten bei der Kantonspolizei Zürich. Bei Akteneinsichten enteckte ich dort viele Dinge die falsch waren. Ich besprach diese Dinge mit einem Arzt, weil es teilweise um medizinische Dinge ging. Dieser riet mir jeden Satz zu kritisieren, als ich ihm die Akteneinsicht vorlegte. Das tat ich dann auch. Und ich schrieb insgesamt vier eingeschrieben Briefe an die Kantonspolizei Zürich betreffend dieser Akte. Ich kritisierte jeden Satz, und beantragte bei jedem Satz Löschung. Und dann kamen zu meinem großen Ärger diese Briefe mehr oder weniger wieder zurück. Löschen könne man Einträge nur wenn sie falsch wären. Diese Haarspalterei und Sätze Kontrollierei führte bei mir zu großem Ärger.

Hätte ich mich wohl über diese Einträge beschwert, wenn sie nicht alle falsch wären?

Also muss ich diese Feuerwehrübung noch einmal durchziehen. Zum Glück habe ich auch ein Beobachter Magazin Jahresabo. Und so kann ich jeden Satz mit dem ich nicht einverstanden bin mit den Fachleuten des Beobachtermagazins besprechen, und dann diese Feuerwehrübung mit der Kantonspolizei Zürich noch ein zweites Mal durchziehen.

Denn wenn man Akteneinsicht bei der Kantonspolizei Zürich beantragt, und das was man da liest einem zur Weißglut bringt, muss da nicht etwas daran falsch sein, das auf Antrag hin gelöscht werden kann?