Last Updated on September 19, 2026 by pg@petergamma.org
Smartauto

Drecksloop in der Software erzeugt durch die Beratung eines dubiosen Wirtschaftsanswalt von der Bahnhofsterasse in der Software.

Rossschwanz

Drecksloop in der Software durch die Beratung eines dubiosen Wirtschaftsanswalt von der Bahnhofsstrasse in der Sofware

Smartauto

Drecksloop in der Software beraten durch einen dubiosen Wirtschaftsanswalt von der Bahnhofsstrasse in der Sofware

Rossschwanz

Heute morgen den 19.9.2027 kreuzten auf meinem Weg vom Berneggweg 8 in 8055 Zürich eine Joggerin und eine Fussgängerin mit Rossschwanz meinen Weg. Zudem standen an meinem Weg ein kleines neuer Smartauto und ein neues grosses teures Smartauto. Ist das nicht der Ablauf der Objekte mit denen ich von meinem Bruder dem ETH Raumplaner und seiner Partnerin überwacht und belästigt werde? Aber was sagen die dazu? Mein Bruder der Raumplaner ETH sagte in einer gemeinsamen Autofahrt zu mir:
“Alle meine Geschwister (6 an der Zahl) seien gut, aber ich nicht.”
Diese Aussage meines Bruders des ETH Raumplaners aus Volketswil ZH ist aber falsch. Ich bin ein christlicher Hochschulabsolvent der christliche Werte kultiviert. Und die obige Aussage meine Bruders des Raumplaners ist nicht vereinbar mich christlichen Werten. Denn zu diesen christlichen Werten gehört folgendes.
“Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet; denn mit welchem Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden, und mit welchem Maße ihr messet, wird euch gemessen werden”
Das Zitat stammt aus der Bergpredigt Jesu (Matthäus 7,1).
Diese Ermittlung und diese Ermittlungsoftware überwacht und fordert heraus. Aber ich habe eine weiße Weste. Ich kenne die gesetzlichen Regeln und halte mich daran. Also gibt es nichts zu überwachen und herauszufordern. Und ist das was passiert nicht überwachen und belästigen, bzw. Stalking.
Strafbarkeit von Stalking: Artikel 181b StGB
Seit dem 1. Januar 2026 stellt Stalking in der Schweiz einen eigenständigen Straftatbestand

Dieser Strafstatsbestand besagt:
«Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»