Eine Gruppe belästigt eine Person mit Petflaschen im Puls 5, mit Migros Tragtaschen & macht Videoaufnahmen von ihr& belästigt sie mit dem was sie auf den Aufnahmen macht – kann man da von Gruppenstalking sprechen?

Last Updated on September 5, 2026 by pg@petergamma.org

Ein Zwischenfall welcher sich im Puls 5 in der Stadt Zürich abspielte – kann man dabei von Gruppenstalking sprechen?

Vor einiger Zeit drückte ich auf der Toilette im untersten Geschoss des Puls 5 eine PET Flasche zusammen und warf sie weg. Und dann ging ich in das Fitnesscenter Puls 5 um dort zu duschen.
Und dann drückte dort am Empfang eine Empfangsmitarbeiterin ebenfalls eine PET Flasche zusammen, so dass es knatterte.

Das verblüffte mich völlig, und verletzte mich. Werde ich da von Personen beharrlich überwacht und belästigt? Und werden da Tonaufnahmen gemacht von dem was man von mir hört, und ich dann damit belästigt? Und ist das was hier getan wird nicht Gruppenstalking?

Hat jemand mit einem Smartphone aufgezeichnet, wie ich eine PET Flasche zusammendrückte, und dann diese Aufzeichnung mit einer Smartphone App weitergeleitet?

Stalking ist seit dem 1. Januar 2026 in der Schweiz ein eigenständiger Straftatbestand. Dieser bestraft beharrliches Verfolgen und Belästigen einer Person, wenn es dazu führt, dass deren Lebensgestaltungsfreiheit erheblich beeinträchtigt wird. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, wobei ein Strafantrag durch das Opfer erforderlich ist.

Ist das nicht ein Hinweis darauf dass diese Personen Tonaufnahmen machen? Und machen diese Personen auch Bilder und Videoaufnahmen? Und ist das nicht ein Hinweis darauf, dass sie diese Tonaufnahmen, Bilder und Videoaufnahmen von mir auch abspeichern? Und wenn sie das tun, bin ich gemäß Datenschutzrecht nicht dazu berechtigt dass diese Datenbank über mich gelöscht wird?

Ich habe noch an anderen Orten Hinweise darauf, dass Videoaufnahmen gemacht werden von mir und ich damit belästigt werde. Einmal ging ich einkaufen mit einer Einkaufstasche der Migros, auf welcher ein grosses oranges M aufgedruckt war. Und nun sah ich wiederholt in der Stadt Zürich Personen die meinen Weg mit so einer auffälligen Migros Tasche kreuzten. So zum Beispiel auch eine Mitarbeiterin eines Waschsalons in der Stadt Zürich, welche so eine M Tasche bei sich hatte, als sie im Waschsalon den Boden reinigte. War das ein Zufall? Das kann ich fast nicht glauben? Denn das Personen die so eine M Tasche trugen meinen Weg kreuzten passierte sehr häufig. Wurde eine Video Aufnahme von mir gemacht wo ich so eine Migros Tragtasche verwende? Und wird jetzt diese Videoaufnahme verwendet um mich damit zu belästigen?

Das was sich hier abspielt ist ja nur ein Beispiel unter vielen, welche ich täglich erlebe. Und würde ich eine unabhängige Observation starten gegen diese Personen die das in der Stadt Zürich den ganzen Tag tun, würde dabei nicht herauskommen, dass das Gruppenstalking ist was diese Gruppe in der Stadt Zürich tut? Denn verfolgen und belästigen mich die nicht durch die ganze Stadt Zürich? Und würde ich dabei nicht Erfolg haben bis vor Zürcher Obergericht und die Medien würde ich mich über diese Personengruppe beschweren? Wenn eine Gruppe von Personen mich beharrlich verfolgt und Video Aufnahmen von mir macht, und mich dann mit dem belästigt, was ich auf diesen Videoaufnahmen machte, kann man dabei nicht von Gruppenstalking sprechen? Denn beeinträchtigt das meine Lebensgestaltungsfreiheit nicht erheblich? Und ist das was ich hier beschreibe nicht das was im Moment um meine Person herum geschieht in der Stadt Zürich?