Wird in der Stadt Zürich durch Teilnehmer an polizeilichen Arbeitseinsatzprogrammen Gruppenstalking betrieben mit Doubles von Frauen, was gemäß Artikel 181b StGB seit dem 1. Januar 2026 strafbar ist?

Last Updated on September 5, 2026 by pg@petergamma.org

Ich habe hier geschrieben, dass der unklare Hinweis auf Züri West in meinem Leben ist entschlüsselt ist:

v=w6Q3mHyzn78&list=RDw6Q3mHyzn78&start_radio=1
https://petergamma.org/der-unklare-hinweis-auf-zuri-west-in-meinem-leben-ist-identifiziert/
Aber passiert nicht mit SuperDry1985, einer zweiten Frau die ich kenne dasselbe wie mit ZüriWest?

Ich habe folgende Dinge mit ihr in der Stadt Zürich erlebt:

  • Oft trug sie einen Rossschwanz
  • Einmal trug sie SuperDry1985 Kleider
  • Einmal kaufte sie mit einer zweiten Frau bei der Migros Schmiede Wiedikon an der Selbstbedienungskasse ein
  • Einmal kaufte sie M-Budget Produkte ein in der Migos Enge und bezahlte mit 5 erl und 10 erli
  • Einmal erschien sie als Kind welche von ihrer Mutter an der Hand gehalten wurde.

Aber tat sie das alles wirklich selber, bzw. entschied sie das wirklich selber diese Dinge zu tun, und tat das das Double von ihr auch? Oder kreuzte sie immer nur hinter mit in der Stadt Zürich als Original meinen Weg? Und was sie selber tat weiß ich nicht, in welcher Art und Weise sie beteiligt ist, was sie selber konkret tut. Und dann kreuzten Doubles von SuperDry1985 meinen Weg in der Stadt Zürich? Und ist das nicht genau dieselbe Strategie wie mit den Kleinwagen von Züri West? Ihr Kleinwagen ist irgendwie präsent, aber nicht er selber, und ihr Anwesenheitszeichen ist verwischt?

Und kann man das was hier mit mir, Züri West und SuperDry1985 nicht als Gruppenstalking bezeichnen? Stalking ist strafbar gemäss Artikel 181b StGB

Seit dem 1. Januar 2026 stellt Stalking in der Schweiz einen eigenständigen Straftatbestand dar (§ 181b StGB). Ist das was ich hier beschreibe Gruppenstalking?

Und kann das auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden?