Betreiben Teilnehmer an polizeilichen Arbeitseinsatzprogrammen Gruppenstalking was gemäss Artikel 181b StGB seit dem 1. Januar 2026 strafbar ist?

Last Updated on September 5, 2026 by pg@petergamma.org

Heute morgen den 31.8.2026 durfte ich wieder Zeuge werden von etwas hochperfektem in der VBZ. Steckte da die Stadtpolizei Zürich dahinter? Ich fuhr vom Manesseplatz zum Bahnhof Binz. Und ich stieg beim Manesseplatz zuhinterst in den Bus Nr. 76 ein. Und dort ganz zuhinterst sass eine sehr schöne Frau. Sie hatte rot lackierte Fingernägel, trug sehr schöne weiße Sneaker, und hatte sehr schöne lange blonde Haare. Eine wirklich sehr schöne Frau. Und dann drehte sie ihren Kopf in meine Richtung.

Und ihr Gesicht glich Zara Larsson wie aus dem Gesicht geschnitten. Ich hatte zuvor schon auf meinem Blog erwähnt, dass Zara Larsson eine Frau ist, die mir sehr gefällt:

Und ich habe kürzlich darüber berichtet, dass bei meiner Bussfahrt mit dem Bus Nr 76 vom Manesseplatz zum Bahnof Binz beim Bahnof Binz vor mir eine Frau mit blau-weiss gestreifter Hose ausstieg.

Ich hatte meinen ersten Liebesbrief an eine Frau mit blau-weiß gestreifter Hose geschrieben. Und für mich persönlich wirkte das wie eine Aktion voller Humor und Schalk:

Aber heute morgen wirkte das nicht wie eine Aktion voller Humor und Schalk. Sondern wie eine hoch-perfekte polizeiliche Ermittlung, wo hoch präzis am Manesseplatz im Bus Nr 76 eine Frau die Zara Larsson glich im Bus Nr 76 meinen Weg kreuzte. Das ist nicht eine Aktion voller Humor und Schalk. Ist das nicht eine hoch-perfekte polizeiliche Ermittlung der Stadtpolizei Zürich auf dem höchsten Stand einer High-Tech Ermittlung bei der viele Personen involviert sind?Ich hatte zuvor schon auf meinem Blog erwähnt, dass Zara Larsson eine Frau ist die mir sehr gefällt.

Und kurz darauf sah ich in der Stadt Zürich Frauen die Zara Larsson glichen, genau wie am heutigen Tag:

Und dann sah ich in der Stadt Zürich eine Frau, die Zara Larsson ähnlich sah, aber Kleinkinderbetreuerin war.

Dieses Double von Zara Larsson sah ich mit Kleinkindern an einer VBZ Bushaltestelle. Und kurz darauf waren die Zara Larssons wieder aus meinem Leben verschwunden.

Und eine andere Frau die mir auch sehr gefällt ist SuperDry1985

SuperDry1985 ist nicht ihr wirklicher Name. Ich lernte diese Frau in einem Restaurant in der Stadt Zürich kennen, und ich unterhielt mich mit ihr. Sie ist eine intelligente Frau mit Sinn für Humor.

Und seit 2025 begegneten mir in der Stadt Zürich wiederholt Doubles von SuperDry1985. Ich traf aber nie mehr sie selber. Ihr Double trug oft einen Rossschwanz. Dass ich SuperDry1985 nie mehr selber sehen kann, das bedaure ich sehr.

Steckt hinter dem was hier passiert eine Gruppe von Personen die Stalking betreibt gegen mich? Stalking ist Strafbar Artikel 181b StGB.

Seit dem 1. Januar 2026 stellt Stalking in der Schweiz einen eigenständigen Straftatbestand dar (§ 181b StGB). Dieser besagt:

«Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Werde ich nicht durch die hier beschrieben auf meine Person zielenden Handlungen beharrlich verfolgt und belästigt, und werde ich dadurch nicht in meiner Lebensgestaltungsfreiheit erheblich eingeschränkt? Kreuzt die wirkliche SuperDry1985 im Orginal hinter mir in der Stadt Zürich meinen Weg? Aber hat diese Gruppe von Stalkern entschieden, dass ich die wirkliche SuperDry1985 nicht mehr sehen kann? Ich bekam sie nicht mehr zu sehen, sondern nur noch ein Double von ihr. Steckt da eine Gruppe von Stalkern dahinter? Was muss ich tun, um mich gegen das hier beschriebene zu wehren? Ich muss mir Notizen machen über Doubles von Zara Larsson, die meinen Weg in der Stadt Zürich kreuzen und dann wieder verschwinden. Und ich muss ich mir Notizen machen über die Doubles von SuperDry1985 und wo und wie sie in der Stadt Zürich meinen Weg kreuzten. Und dann möchte ich einen Anwalt beiziehen in dieser Angelegenheit, und auch einen unabhängigen Zeugen. Und dann möchte ich die Stadtpolizei Zürich in dieser Angelegenheit um Hilfe bitten. Denn ist das was hier geschieht, nicht etwas was eine Gruppe von Personen tut? Werde ich von dieser Gruppe von Personen nicht beharrlich verfolgt und belästigt, und dadurch in meiner Lebensgestaltungsfreiheit erheblich eingeschränkt? Ich muss diese Dinge beobachten, mir Notizen machen, ich möchte mir wie von der Beobachter Rechtsberatung empfohlen einen Anwalt und einen unabhängigen Zeugen beiziehen, und dann die Stadtpolizei Zürich in dieser Angelegenheit um Hilfe bitten. Das ist viel Arbeit und braucht Zeit. Und ist das nicht eine erhebliche Einschränkung meiner Lebensgestaltungsfreiheit?

Und ist das nicht etwas, was von einer Gruppe ausgeführt wird?

Und kann das nicht auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, weil Stalking strafbar ist gemäß Artikel 181b StGB seit dem 1. Januar 2026?