Last Updated on June 20, 2026 by pg@petergamma.org
Um es kurz zusammenzufassen.
- Beschwerden über Verfahren welche nicht offiziell eröffnet worden sind gegen meine Person gehören auf die Polizei.
- Beschwerden über Arbeitseinsatzteilnehmende welche negative auf meine Person zielende Handlungen ausführen die mich in meiner Persönlichkeit verletzen gehören ebenfalls auf die Polizei.
- Und Beschwerden über Arbeitseinsatzprogramme bei denen zum Beispiel Frauen Handlungsabläufe durchführen die auf meine Person zielen die mich in meiner Persönlichkeit verletzen gehören auch auf die Polizei.
Und ich bin immer noch auf der Suche nach einem Anwalt im Zürich im Anwaltsverzeichnis des Kantons Zürich. Aber so ein Anwalt zu suchen ist aufwendig und braucht Zeit. Und ich vermute dass das viel Kleinarbeit sein wird für mich und einen Anwalt, und dass das eine lange Zusammenarbeit wird. Und ich muss jetzt alles aufarbeiten, was ich ich hier beschrieben habe um das mit einem Anwalt zu diskutieren:
Und dann will ich mit einem unabhängigen Zeugen und auch mit einem Anwalt bei der Stadtpolizei Zürich über das was ich hier kritisiere beschweren. Und dieser unabhängige Zeuge und auch mein Anwalt wird mir helfen zu überprüfen, ob auf meine Beschwerde eingegangen wird, oder ob ich weitere Schritte in Erwägung ziehen muss.