Ein Zeuge gilt grundsätzlich als unabhängig, wenn er in der Lage ist, seine Wahrnehmungen unvoreingenommen, sachlich und ohne persönliche Interessen oder Verpflichtungen gegenüber einer der Parteien des Verfahrens wiederzugeben. Seine Glaubwürdigkeit hängt sowohl von seinen objektiven Beobachtungen als auch von seiner Beziehung zu den Beteiligten im Verfahren ab. Im Einzelnen gelten folgende Aspekte: Kriterien für …