Geregelt in Artikel 181b des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser bestraft «beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen» einer Person, wenn es dazu führt, dass deren Lebensgestaltungsfreiheit erheblich beeinträchtigt wird. Es drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren, wobei ein Strafantrag durch das Opfer erforderlich ist.Damit Sie sich gegen Stalking wehren können, stehen folgende rechtliche …