Überall in der Stadt Zürich sieht man sie, die Sozialhilfebezügerermittlercommuniy. Sie alle haben ihr Smarphone in der Hand mit ihrer App:

Dieses Plakat fand ich kürzlichbeim Goldbrunnenplatz in der Stadt Zürich:
Und was kann man mit tun mit dieser Community App tun?
Paff, eine Frau mit Rossschwanz auf die Strasse

Paff, einen Smart Kleinwagen auf die Strasse

Paff ein Plakat auf die Plakatwand an der Strasse

Und Paff, perfekt ist das Gruppenstalking in der Stadt Zürich. Aber Stalking ist strafbar:
Strafbarkeit von Stalking: Artikel 181b StGB
Seit dem 1. Januar 2026 stellt Stalking in der Schweiz einen eigenständigen Straftatbestand dar

Dieser Strafstatsbestand besagt:
«Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»