Seit einiger Zeit sind mir in der Stadt Zürich regelmässig Fahrer von teuren Autos aufgefallen, die Kleidung trugen welche man von SozialhilfebezügerInnen kennt. Der Nachweis dass es sich bei ihnen um SozialhilfebezügerInnen handelt dürfte aber schwierig sein. In der Schweiz (Sozialhilfe) ist der Besitz eines Autos nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei beruflicher Notwendigkeit oder gesundheitlichen …
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