Last Updated on October 15, 2026 by pg@petergamma.org
Es sieht so aus dass hier Personen ein Verfahren welches nicht offiziell eröffnet worden sind gegen meine Person bei der Polizei eröffnet haben, und mit einem polizeilichen Arbeitseinsatzprogramm verknüpft haben. Aber da ist nichts dran, ich bin kein Krimineller. Aber ich wusste sehr lange nichts von diesen Verfahren, und diesen Arbeitseinsatzpgrogrammen, und konnte mich deshalb auch nicht dagegen wehren.
Und was ist daraus entstanden? Daraus entstanden ist dass in der Stadt Zürich zur Zeit geschätzt 10 000 Sozialhilfeberzüger*innen an diesen polizeilichen Arbeitseinsatzprogrammen teilnehmen können, teilweise auch mit Autos. Und zwar seit diese polizeiliches Arbeitseinsatzprogramme Mitte 2025 aus dem Busch gekommen ist, vermutlich weil es Tätern wie Benjamin dem Stalker dienten welche Angriffsorgebelästiger sind.
Aber wie hat das sich jetzt weiter entwickelt? Mittlerweile scheinen diese Personen eine Datenbank angelegt haben mit zahllosen auf meine Person zielenden Handlungen bestehend aus sämtlichen Dingen die ihnen irgendwie Spaß machen.
Aber das ist zu einem Gruppenstalking geworden. Und Stalking ist in der Schweiz seit Anfang 2026 ein eigener Straftatbestand.

Im Gesetzestext heisst es: «Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Die Situation ist aktuell so sgeworden, dass ich mich weder in meiner Wohnung noch an anderen Orten bewegen kann ohne dass auf meine Person zielende Handlungen ausgelöst werden.
Da es sich bei diesen Personen vermutlich um Teilnehmer*innen an polizeilichen Arbeitseinsatzpgrammen handelt sollte es relativ einfach sein sich dagegen zu wehren. Das ganze Arbeitseinsatzprogramm scheint ja auf diesem Prinzip aufgebaut zu sein. Und die Polizei sollte alle Daten darüber schon haben, und alle Teilnehmerinnen sollten auch bei der Polizei bekannt sein und dort registriert sein.
Also vermute ich dass es reichen wird regelmäßig ein Protokoll zu schreiben, und regelmäßig mit einem Anwalt auf die Stadtpolizei Zürich zu gehen und mich dort über negative auf meine Person zielende Handlungen zu beschweren.
Und meine Regel ist einfach. Über Personen zu denen eine offenherzige warmherzige Beziehung gesteht werde ich mich nicht beschweren. Ich würde hier Züri West und SuperDry1985 nennen. Zwar kenne ich die beiden kaum, und weiß weder ihre vollen Namen noch ihren genauen Wohnort. Aber diese beiden haben seit Anfang 2026 hier teilgenommen und haben bei mir einen sehr positiven, freundschaftlichen und professionellen Eindruck hinterlassen, indem ich viel darüber erfahren habe was sich hier abspielt und aus welchem Grund.
Aber wenn Personen die nicht mehr mit mir reden und zum Beispiel als Double oder mit Autos hier teilnehmen und negative auf meine Person zielende Handlungen ausführen, dann werde ich mich darüber bei der Stadtpolizei Zürich beschweren.