Sollten die Teilnehmer eines polizeilichen Arbeitseinsatzprogramms welche mit einer riesigen Datenbank von Handlungsabläufen in der Stadt Zürich Gruppenstalking betrieben, nicht das Problem selber wieder lösen welche sie verursacht haben?

Last Updated on September 5, 2026 by pg@petergamma.org

Wurde nicht seit Mitte 2025 eine riesige Datenbank mit Handlungsabläufen erstellt mit denen gegen meine Person Gruppenstalking betrieben wurde? Und wurde diese Datenbank nicht sehr einfach erstellt, indem Personen Video Aufnahmen von meiner Person mit einem Smartphone gemacht wurden? Und wurde dann mit Hilfe dieser Videoaufnahmen nicht Gruppenstalking betrieben durch diese Personen?

Wie kann man dieses Problem jetzt lösen? Am besten mit einem Anwalt, einen unabhängigen Zeugen und eine Rechtsschutzversicherung. Aber muss jetzt eine aufwendige Ermittlung gegen Gruppenstalker durchgeführt werden?

Oder sollten die Personen die dieses Problem verursacht haben nicht Hilfe anbieten so dass auf einfache Art und Weise das Problem welches sie verursacht haben wieder gelöst werden kann?

Stalking ist seit Anfang 2026 strafbar

Und Stalking kann zu bis zu drei Jahren Haftstrafe und zu Geldbussen führen.