Wird in der Stadt Zürich durch Teilnehmer an polizeilichen Arbeitseinsatzpgrogrammen Gruppenstalking betrieben mit SuperDry1986 & Züri West?

Last Updated on September 5, 2026 by pg@petergamma.org

In der Stadt Zürich lernte ich in einem Restaurant eine intelligente attraktive Frau kennen mit Sinn für Humor. Später wurde im Hauptbahnhof Zürich mit ihrem Gesicht mit Sommersprossen auf meine Person zielend Werbung gemacht für eine Rechtsschutzversicherung.

Machte sie dieses elektronische Plakat selber, wusste sie das, und wollte sie das so? Und dann kreuzten Double von ihr in der Stadt Zürich meinen Weg und machten folgendes:

  • Oft trug sie einen Rossschwanz

Einmal trug sie SuperDry1985 Kleider

  • Einmal kaufte sie mit einer zweiten Frau bei der Migros Schmiede Wiedikon an der Selbstbedienungskasse ein
  • Einmal kaufte sie M-Budget Produkte ein in der Migos Enge und bezahlte mit 5 erl und 10 erli
  • Einmal erschien sie als Kind welche von ihrer Mutter an der Hand gehalten wurde

Und wie ist die Fortsetzung davon aus? Ist es ähnlich wie mit dem was mit dem Auto von Züri West passierte mit dem ein Kasperli Theater gemacht wird?

Wird sie jetzt immer schöner gemacht bis sie so aussieht?

Denn etwa so sah das Double von Zara Larsson aus, welche gestern im VBZ Bus 72 meinen Weg kreuzte:

Und wie entwickelt es sich weiter? Fährt sie dann mitten in der Nacht zusammen mit einem Mann in einem Taxi vor, kreuzt meinen Weg und geht mit ihm in ein Haus? Und fährt sie dann mit diesem Mann den Lift hoch, und sie gehen in eine Wohnung um dort Sex zu haben?

Und am anderen morgen kommen sie wieder runter kreuzen meinen Weg, küssen sich und verarbschieden sich? Ist das die Vision der hier beteiligten Personen für die weitere Entwicklung? Und soll das jetzt auch so umgesetzt werden?

Und falls ja, ist das etwas Anderes als Gruppenstalking, was gemäss Artikel 181b StGB seit dem 1. Januar 2026 strafbar ist?

Und Gruppenstalking kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden für die Beteiligten. Gruppenstalkin ist strafbar ist gemäß Artikel 181b StGB seit dem 1. Januar 2026.